Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der VR-Action
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Virtual-Reality-Arena (im Folgenden „VR-Arena“) der VR-Action gegenüber Verbrauchern und Unternehmen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
§2 Zustandekommen des Nutzungsvertrags
Der Nutzungsvertrag kommt zustande durch die Buchung eines Zeitslots (online, telefonisch oder vor Ort) und die anschließende Nutzungsfreigabe durch VR-Action.
Mit der Buchung bestätigt der Kunde, diese AGB gelesen zu haben und anzuerkennen.
§3 Nutzungsvoraussetzungen
Die Nutzung ist erst ab einem Mindestalter von 10 Jahren zulässig. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Vor Nutzung ist eine Einweisung in die Bedienung der VR-Geräte durch das Personal verpflichtend. Ohne absolvierte Einweisung besteht kein Nutzungsrecht.
§4 Haftung für Schäden am Equipment
4.1 Grundsatz
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen VR-Geräte (Headset, Controller, Kabel, Tracking-Sensoren, ggf. Rucksack-Computer) mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln.
4.2 Haftung des Kunden für Beschädigungen
(1) Der Kunde haftet für jede Beschädigung oder Zerstörung der VR-Geräte, die auf eine schuldhafte Verletzung der Sorgfaltspflicht zurückgeht.
(2) Als schuldhafte Sorgfaltspflichtverletzung gelten insbesondere:
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Herunterfallenlassen der Geräte (z. B. durch Stolpern)
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Absichtliches Werfen, Schlagen oder Treten gegen Geräte
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Nutzung außerhalb der markierten Spielfläche
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Manipulation an Kabeln, Linsen oder Sensoren
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Flüssigkeitsschäden (z. B. durch Getränke in der Nähe der Geräte)
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Grob fahrlässige Überschreitung der Spielgrenzen (z. B. Rennen gegen Wände)
(3) Die Haftung des Kunden ist nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt, sondern gilt auch bei einfacher Fahrlässigkeit, soweit die Beschädigung auf eine Verletzung der in der Einweisung genannten Grundregeln zurückzuführen ist.
4.3 Schadenshöhe und Selbstbeteiligung
(1) Bei einer beschädigten Einheit (z. B. Controller, Headset) wird dem Kunden eine Selbstbeteiligung in Höhe von bis zu 250 € pro Gerät in Rechnung gestellt, sofern der Wiederbeschaffungswert diesen Betrag übersteigt.
(2) Übersteigt der tatsächliche Schaden die Selbstbeteiligung erheblich (z. B. Totalschaden durch grobe Fahrlässigkeit), kann VR-Action den vollen Wiederbeschaffungswert (Zeitwert max. 12 Monate) verlangen.
(3) Geringfügige Gebrauchsspuren (z. B. leichte Kratzer an der Außenhülle) begründen keine Haftung.
4.4 Technische Defekte ohne Kundeneinwirkung
Schäden, die nachweislich auf technischem Verschleiß oder einem verdeckten Mangel des Geräts beruhen, gehen nicht zu Lasten des Kunden.
§5 Prüf- und Dokumentationspflicht
von VR-Action
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Vor und nach jeder Nutzung wird das Equipment durch das Personal auf offensichtliche Schäden geprüft.
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Bei Feststellung eines Schadens nach der Nutzung wird dies unverzüglich mit dem Kunden besprochen und in einem Schadensprotokoll festgehalten. Der Kunde erhält eine Kopie.
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Fehlt eine dokumentierte Schadensfeststellung unmittelbar nach der Nutzung, wird vermutet, dass kein haftungsrelevanter Schaden vorlag.
§6 Aufklärungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, VR-Action vor Nutzung auf bekannte körperliche Einschränkungen (z. B. Gleichgewichtsstörungen, epileptische Anfälle, schwere Sehbeeinträchtigungen) hinzuweisen. Bei Nichtangabe haftet VR-Action.net nicht für hieraus resultierende Unfälle oder Geräteschäden.
§7 Verhalten in der Arena
Das Personal ist weisungsberechtigt. Bei Verstößen gegen Sicherheitsregeln kann die Nutzung sofort beendet werden – ohne Rückerstattung des Buchungspreises.
Grob fahrlässiges oder vorsätzliches Beschädigen von Equipment führt zu Hausverbot und Strafanzeige (Sachbeschädigung).
§8 Haftungsausschluss von VR-Action
VR-Action haftet nur für Schäden des Kunden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Personals verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit (z. B. technischer Ausfall eines Geräts) haftet VR-Action nicht – es sei denn, wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind betroffen. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen Schadensbetrag begrenzt.
§9 Preise, Zahlung, Rücktritt
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Die Preise gelten pro Person/Zeitslot brutto.
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Eine Stornierung ist bis 24 Stunden vor Termin kostenlos, danach wird der volle Buchungspreis fällig.
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Bei Nichterscheinen ohne Stornierung verfällt der Anspruch auf Nutzung.
§10 Schlussbestimmungen
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Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Restvertrag wirksam.
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Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz von VR-Action.


